29. SRA der LG Baden-Württemberg in Leonberg
- Datum
- 5. Mai 2024
Beschreibung
- Richter
- Dr. Guido Perosino
Wolfgang Mayer - Ausstellungsleitung
-
Julian Pflugmacher
Veltliner Weg 3
89567 Sontheim an der BrenzTel.: 0151-55040920
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Meldeschluss
- 20.04.2024
- Einladung
- Einladung zur Maischau
- Meldestelle
- Meldeportal
Standortinformationen
Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Böblingen, Leonberg, 71229, Bettelmannsreute, 1
- Straße
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Bettelmannsreute 1
- Stadt
-
71229 Leonberg
- Bundesland
-
Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
- Straße
- Bettelmannsreute 1
- Stadt
- 71229 Leonberg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).
Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.