Deutscher Club für Leonberger Hunde e. V. Deutscher Club für Leonberger Hunde e. V.
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Deutscher Club für Leonberger Hunde e. V. Seit 1846 Leonberger Hundezucht
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Kategorie: DCLH

Peter Specht

Präsident/
Geschäftsstelle

Dorfstr. 20
07646 Renthendorf

Tel.: 036426 290080

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Stefan Pullmann

Vizepräsident

Freiherr-vom-Stein-Platz 5
67304 Eisenberg (Pfalz)

Tel. 0151 / 40137766

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Silvia Schulz

Schatzmeisterin/
Mitgliederverwaltung

Bergstraße 9c
04720 Döbeln

Tel.: 0179 455 6241

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Petra Jordan-Berens

Kommissarische Zuchtleiterin

Gut Eiferslohn
33178 Borchen-Dörenhagen

Tel.: 05293-931777

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Christa Scherer

Schriftführung



 

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Sabine Kutschick

Ausbildungsleitung



Mobil: +49 179 5978253

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Claudia Dusch

Ausstellungsbeauftragte

Marmorwerkstr. 84
83088 Kiefersfelden

Mobil: 0173 8851912

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Geschäftsstelle des DCLH e. V.

 

Dorfstr. 20
07646 Renthendorf

Tel.: 036426 290080

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Simone Buchholz

Zuchtbuchamt/
Welpenvermittlung
(kommissarisch)

Barther Straße 155
19057 Schwerin

Tel.: 0385/4838447

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Jutta Kosmala

Tierschutzbeauftragte

Dorfstraße 10
25596 Bokelrehm

Tel.: 04827-999647
Mobil: 01577-36 66 383

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Rita Pleibel-Seyffer

Zuchtrichterobfrau

Silcher Straße 6
73553 Pfahlbronn

Tel.: 07172 - 936557
Mobil: 0172 – 7301084

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Prof. Dr. Guido Quelle

Ehrenratsvorsitzender

c/o Mandat Managementberatung GmbH
Emil-Figge-Straße 80
44227 Dortmund

Tel.: 0231 - 9742393

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Barbara Heidi Brunner

Leistungsrichterobfrau

Unterer Kurweg 18
67316 Carlsberg

Tel.: 06356 - 98 91 04

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Margit Hoster

Hauptzuchtwartin

Mühlenstr. 3
52445 Titz

Tel.: 02463 – 903837

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Rita Mühle

Hauptausbildungswart

Alnpeckstraße 19
01239 Dresden

Tel.: 0351 – 2847381

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Kurt Guthier

Leistungsbuchführer

Glockeraustr. 7
89275 Elchingen

Tel: 07308-41179

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Angaben folgen demnächst

"LeoZeit" Koordination



 

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Frank Bern

Homepage-Redaktion/
Administrator



Mobil: 0172/3870121

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Welpenkauf ist Vertrauenssache!

Kategorie: DCLH

Welche Erfahrung und Kompetenz bietet der Deutsche Club für Leonberger Hunde e.V. (DCLH) gegründet 1948 mit Sitz in Leonberg?

  • In Deutschland der einzig bestehende und anerkannte Rassehundezuchtverein des VDH für Leonberger Hunde. Der DCLH ist Mitglied des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen www.vdh.de), der Dachorganisation des deutschen Hundewesens. Weltweit sind Leonberger aus Deutschland nur mit Papieren des DCLH/VDH und FCI-Logo anerkannt. Der DCLH ist Mitglied der Internationalen Leonberger Union, der derzeit 20 Leonberger-Clubs aus diversen Staaten angeschlossen sind.

  • Höchsten Stellenwert legt der DCLH auf Gesundheit und Tierschutz. Im Vergleich mit anderen Zuchtvereinen außerhalb des VDH hat sich der DCLH für ein strenges Zuchtreglement entschieden. Darüber hinaus unterstützt der DCLH e.V. Studien der Veterinärmedizin so z.B. die Entwicklung der LPN – GenTests und der Erforschung des Knochenkrebses.

  • Unsere Welpenkäufer werden – auch nach der Abgabe - von Ihrem Züchter umfassend beraten und persönlich betreut, die regionale Untergliederung des DCLH in Deutschland bietet Erziehung und Ausbildung durch geschultes Personal sowie zahlreiche Aktivitäten mit Leonberger-Freunden auch in Ihrer Nähe an.

Welche Anforderungen stellt der DCLH an die Zuchthunde?

  • Vor Teilnahme an Ankörungen mindestens drei Ausstellungsergebnisse mit dem Formwert „SEHR GUT“, die auf VDH geschützten Ausstellungen erworben werden. Alternativ kann eine Junghundebeurteilung ein Ausstellungsergebnis ersetzen. Körung durch eine Körkommission mit drei unabhängigen Richtern unter den Aspekten: typisches Wesen und Charakter, Alltagstauglichkeit - wie Leinenführigkeit und Verhalten im Straßenverkehr, standartgemäßes Exterieur, frei von sichtbaren Gesundheitsmängeln. Leonberger, die diese Prüfung nicht bestehen und oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, z.B. leichte HD oder Gebissfehler haben, dürfen nicht in die Zucht (Info→ Zucht, Zuchtordnung). Zuchthunde bei denen nachträglich festgestellte – Zucht ausschließende – Fehler auftreten, werden auf den Ausstellungen mit dem Formwert „disqualifiziert“ versehen und umgehend aus dem Zuchtgeschehen entfernt, die Zuchttauglichkeit wird entzogen!

  • Altersbegrenzung, Wurfpausen für Hündinnen und Beschränkung von Deckeinsätzen für Rüden (Info → Zucht, Zuchtordnung) schützen die Hunde. Paarungen in denen Fehler oder gesundheitliche Mängel auftreten, dürfen nicht wiederholt werden.

Welche Voraussetzungen muss ein DCLH-Züchter haben?

  • Mitgliedschaft im DCLH, Information und Weiterbildung im Seminar für Züchter/ Erstzüchter und Deckrüden-Besitzer sind einige der Grundvoraussetzungen.

  • Prüfung der Zuchtstätte erfolgt durch unabhängige und ausgebildete Zuchtwarte des DCLH. Ebenso werden Mutterhündin, die Zuchtstätte und die anderen dort gehaltenen Leonberger kontrolliert, der Käufer kann also sicher sein, dass alle Hunde des Züchters ihre Zuwendung, Pflege, tierärztliche Versorgung bekommen

  • Persönliche (Zeit, Belastbarkeit, Kenntnisse, Zugewandtheit) und räumliche Voraussetzungen (Platz, Licht, Wärme, Sauberkeit, Freilauf) für die Aufzucht von Welpen, die in den gestellten Anforderungen deutlich über den Vorgaben im Tierschutzgesetz liegen.

  • Die Zucht darf nur als Hobby und Berufung und nicht unter „kommerziellen Gesichtspunkten“ ausgeübt werden.

Was zeichnet unsere DCLH-Welpen aus?

  • Stammen aus streng kontrollierter Zucht und von geprüften Elterntieren ab.

  • Werden in den ersten 8 Wochen vom Züchter liebevoll aufgezogen und umsorgt, tierärztlich betreut, sorgfältig in Vorbereitung auf das Leben in der zukünftigen Familie geprägt und passend für große Rassen ernährt.

  • In der siebten Lebenswoche von unabhängigen, ausgebildeten Zuchtwarten überprüft und beurteilt.

  • Abgabe erfolgt mit Impfungen und Chip und nicht vor Ablauf der 8. Lebenswoche, bis dahin mehrfach entwurmt, mit Futter- und Pflegeanleitung.

  • Eintrag in das Leonberger-Zuchtbuch

  • Erhalten als Gütesiegel die grüne Ahnentafel des DCLH mit dem VDH/FCI-Logo.

Fazit: Prüfen Sie also kritisch, wo Sie Ihren Leonberger-Welpen erwerben und “ achten Sie“ auf die Ahnentafel
mit dem Gütesiegel des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e.V. versehen mit dem Logo des VDH und der FCI.

logo
vdh logo
fci logo

 

Musterahnentafel (zum Vergrößern anklicken)

musterahnentafel

 

Clubsieger seit 1956 & Clubjugendsieger seit 1975

Kategorie: DCLH
2023 Clubsieger Rüden Katzes Rumpletaeser Member of the Leogang Ewa Jaras
Clubsieger Hündinnen Family Gold Leon Ezhinka Natalia Tretyakova
Clubjugendsieger Rüden Sulandi Electric Storm Diane & Laureen Whan
Clubjugendsieger Hündinnen Powerpuff Butercup Grande Leonis Ewa Jaras
       
2022 Clubsieger Rüden Khaimas' Golden Autumn Dream Sofie Andresen Rasmussen DK
Clubsieger Hündinnen Family Gold Leon Ezhinka Natalia Tretyakova CY
Clubjugendsieger Rüden Gelios Leo vom Zarendorf Maria Lint LV
Clubjugendsieger Hündinnen Dragongardens She Loves You Lena Tillander S
    
2021 Clubsieger Rüden Brynarian Balilaika Louise Baldwin GB
Clubsieger Hündinnen Isi Ioana Leo vom Illertal Susanne Fiss-Quelle u. Guido Quelle
Clubjugendsieger Rüden June Sunrise did it Noah vom Vietingshof Werner u. Petra Meyer
Clubjugendsieger Hündinnen Jo Li J.T. Löwe vom Kieferngrund Sabine Specht
 
2020 Clubsieger Rüden Rosaceae Juanuolla Anette Schilder NL
Clubsieger Hündinnen Brixi Angels Dafney Ingrid Nagel
Clubjugendsieger Rüden    
Clubjugendsieger Hündinnen Ellani Sunny Galaxy Oss Martina Mrazova CZ
 
2019 Clubsieger Rüden Beautiful Pride Sultan E. Obolskaya RUS
Clubsieger Hündinnen Isabella Leo von der Seewiese E. Kondrateva RUS
Clubjugendsieger Rüden Sloftblmommans Viking Ragnar Lodbrok B.&C. Bauwens-Roobrouck BE
Clubjugendsieger Hündinnen Skjaergaardens Riding The Cribbar J. Bailey UK
 
2018 Clubsieger Rüden Namupalan Bling Smack J. Junehall S
Clubsieger Hündinnen Champian Brynarian Mauna Loa L. Baldwin UK
Clubjugendsieger Rüden Bonamie "Thor" Leo von der Via Claudia N. Hallek
Clubjugendsieger Hündinnen Frl. Smilla v. Bernsteinmeer S. Sandberg
 
2017 Clubsieger Rüden My Leogrif Barthez YU.A. Tsybulnikova RUS
Clubsieger Hündinnen Rua Soleil Michelle Ma Belle N. Romanova RUS
Clubjugendsieger Rüden Dexter Sunny Galaxy Oss R. Schneider CZ
Clubjugendsieger Hündinnen Pandore Mythique Kinderplace M.Waldron BE
 
2016 Clubsieger Rüden Garfield Leo v Illertal N. Ihle
Clubsieger Hündinnen Skjaergaardens M Star Norma T Mosby N
Clubjugendsieger Rüden Amulet Usphea Beta Gruis Fam Kraskova CZ
Clubjugendsieger Hündinnen Batari Löwe v Zuarin R Kasser
 
2015 Clubsieger Rüden Leokings Lionheart M. Moore IRE
Clubsieger Hündinnen Amicus Optimus Gordiana B. Kaskov RUS
Clubjugendsieger Rüden Jedeon-Bailoo de la Legende du Chene N. Romanova RUS
Clubjugendsieger Hündinnen Jadore-Bailoo de la Legende du Chene N. Romanova RUS
 
2014 Clubsieger Rüden Namupalan Bling Smack Chap                Fam Junehall S
Clubsieger Hündinnen Zoe-Zamira v d Hexenbrücke Prinz  N. v. Ratibor
Clubjugendsieger Rüden Rosaceae Zigadenus Y. Lobenstein-de Heij NL
Clubjugendsieger Hündinnen Skjaergaardens M Star Reale P Maggi I
 
2013 Clubsieger Rüden Lennox Zolo v. Löwengarten J Kosmala
Clubsieger Hündinnen Inka v.d. Aigner Obermühle Fam. Murdžáková CZ
Clubjugendsieger Rüden Forest Skipper´s Don Fortuna Fam. Vestman
Clubjugendsieger Hündinnen Avijanca Löwe vom alten Stollen Th. Klopries
 
2012 Clubsieger Rüden Amicus Optimus Antonius N Kuharskaya RUS
Clubsieger Hündinnen Knockando´s Winther in Salinas R Lintonsson
Clubjugendsieger Rüden Abbi Lou Angel Lion v. Steinbachwald B Kraus
Clubjugendsieger Hündinnen Paddy´s Pippa v. Löwengarten Fam Mörchen
 
2011 Clubsieger Rüden Liongate´s Agassi L Raimonds
Clubsieger Hündinnen Ezra D. Bora Miloticek K Walder CH
Clubjugendsieger Rüden New Hope v. Löwengarten J u. T Stein IRE
Clubjugendsieger Hündinnen Idis v. Eichbüel I Angst
 
2010 Clubsieger Rüden Kinglords Mr Magnus S Aro FIN
Clubsieger Hündinnen Ambra v. Bernsteinmeer S Sandberg
Clubjugendsieger Rüden Baresch v.d. Osnitz S Herold
Clubjugendsieger Hündinnen Zelin-Zoraya v.d. Hexenbrücke K Tauch
 
2009 Clubsieger Rüden Forest Leo v Jerichower Land M. Henkel
Clubsieger Hündinnen Fjalar vom Löwengarten Y. Lobenstein-De Heij NL
Clubjugendsieger Rüden Heron vom Löwengarten R. Schale
Clubjugendsieger Hündinnen Namupalan Cacao N´Cream S. Rocholl
 
2008 Clubsieger Rüden Zodiak v. Löwengarten S. Hofmann
Clubsieger Hündinnen Debbollinby Vouge for Lionslord Fam. Holliday, GB
Clubjugendsieger Rüden Kairo Löwe v. Blumengarten S. Klippel
Clubjugendsieger Hündinnen Ellice v. Zeitschelhof          N. Mayer
 
2007 Clubsieger Rüden Amadeus from Magic Castle        F Katthagen
Clubsieger Hündinnen Lorena Woscany A & F Bangert
Clubjugendsieger Rüden Altonastigens Kaiser L. Johansson   S
Clubjugendsieger Hündinnen Meus Amicus Filis A Kühne CH
 
2006 Clubsieger Rüden Xorion vom Löwengarten T Mosby & Ch. Jensen 
Clubsieger Hündinnen Audrey Zaricke udoli J Smrhova CZ
Clubjugendsieger Rüden Bendis Bertje v. Lizjernanjo P. Van den Broeck-De Cock  NL
Clubjugendsieger Hündinnen Donna Despina v d Wetterspitze K. & Th. Klopries
 
2005 Clubsieger Rüden Barney v.d. Johann-Adams-Mühle W.u.H. Deppner
Clubsieger Hündinnen Soldronningens Haugtussa T.& O.Geir Gustaffson N
Clubjugendsieger Rüden Eyko Leo v. Adjanti P. Meier & M.Schulthess CH
Clubjugendsieger Hündinnen Skjaergaardens Squaw of Nee Mee Poo T Mosby  N
 
2004 Clubsieger Rüden Khaimas’ Indy-that’s Me P & J. Hansen DK
Clubsieger Hündinnen Jolanda vom Löwengarten R Twellmeyer
Clubjugendsieger Rüden Skjaergaardens Crunchy Calabash Nut T Mosby, N
Clubjugendsieger Hündinnen Greta vom Bergischen Löwen N & U Krebes
 
2003 Clubsieger Rüden Khaimas’ Midnight Moreno B.Nybo/S.Rasmussen,DK
Clubsieger Hündinnen Pam Pam du Manoir de la  Roanne C Aube-Poirson, F
Clubjugendsieger Rüden Colja vom Eichbottsee D & W Siegele
Clubjugendsieger Hündinnen Antigona od Malenovického hradu M Tewes
 
2002 Clubsieger Rüden Yankee de la Ferme Toijol G Goffin B
Clubsieger Hündinnen Jolanda vom Löwengarten R. Twellmeyer
Clubjugendsieger Rüden Catow vom Werwik W. Hardi
Clubjugendsieger Hündinnen Pandazoman La-Nikita J Müller  B
 
2001 Clubsieger Rüden Vathos v Löwenkraft F.Vandenabeele- Plancke B
Clubsieger Hündinnen Allegra v Equitania R. Twellmeyer
Clubjugendsieger Rüden Ole v Roten Schopf S. & U. Zorn
Clubjugendsieger Hündinnen Dragongardens Beautiful Beatrice P. Junehall S
 
2000 Clubsieger Rüden Sir Vantastic-Vuru of Pelgrims Ring R Twellmeyer
Clubsieger Hündinnen Meus Amicus Ranya P K. & D. Calewaert-Monsieurs, B
Clubjugendsieger Rüden Niklas vom Löwengarten K. & M. Becker
Clubjugendsieger Hündinnen Genecito Juul Woscany A. & W. Lennartz NL
 
1999 Clubsieger Rüden Iskan v. Welland         W. & D. Siegele
Clubsieger Hündinnen Denise Löwe von Bayern K Marburg
Clubjugendsieger Rüden Aquino-Zep Löwe vom Vogtland S. Degen
Clubjugendsieger Hündinnen Lucca vom Löwengarten I. Bunte
 
1998 Clubsieger Rüden Aaron v. Equitania K  Roth
Clubsieger Hündinnen Ufraviking von Titus Hof R Masure ,B
Clubjugendsieger Rüden Rosaceae Parthenocissus M.J.Rossem/ Heerenveen NL
Clubjugendsieger Hündinnen Hexe Ana Bell a. d. Sumpfloch G & S Holsten
 
1997 Clubsieger Rüden Iskan v. Welland         W. & D. Siegele
Clubsieger Hündinnen Khaima’s Camara P. & J. Hansen, DK
Clubjugendsieger Rüden Abilo v. Kästeler Grund G. Pfeiffer
Clubjugendsieger Hündinnen Manaya v. Welland R. Koschmieder
 
1996 Clubsieger Rüden Aaron v. Equitania K  Roth
Clubsieger Hündinnen Ambra v. Rota Fleur M.& R. Ring
Clubjugendsieger Rüden Laszlo v. Welland S. Klippel
Clubjugendsieger Hündinnen Joana v. Welland N. & G. Tebarth
 
1995 Clubsieger Rüden Luxor v. Verler Hof E.& K. Marburg
Clubsieger Hündinnen Ambra v. Rota Fleur M.& R. Ring
Clubjugendsieger Rüden Remröd’s Cartouch le Bandit S. Knieriem
Clubjugendsieger Hündinnen Indra v. Welland W.&D. Siegele
 
1994 Clubsieger Rüden Nightlord ex Domo Leonis W. Provost
Clubsieger Hündinnen Meus Amicus Quiny-Boone D. A. Herremans-Lennarts  NL
Clubjugendsieger Rüden El-Chicco v. Löwengarten M & G Minnert
Clubjugendsieger Hündinnen Abby  v. Spieler Hof M.Stein & D. Hoster
 
1993 Clubsieger Rüden Golf du Verger Chante-Merle C. Aube-Poirson, F
Clubsieger Hündinnen Elfi Löwe von Bayern A. Bangert
Clubjugendsieger Rüden Geri-Gunnar Löwe v. Walhall J. Stahl
Clubjugendsieger Hündinnen Kiserdei Nora S. Klippel
 
1992 Clubsieger Rüden Rosaceae Echinodorus Y.T.M. Lobenstein NL
Clubsieger Hündinnen Bianka v. d. Hirschhalde G. Riekert
Clubjugendsieger Rüden Erik v. Kalkasee A Bonn
Clubjugendsieger Hündinnen Pascha ex Domo Leonis J.v. Noortwijk-Müller, B
 
1991 Clubsieger Rüden Boss v. Welland J. & M. Hoyer
Clubsieger Hündinnen Jelly v. Goldenen Vlies Th. Pollinger
Clubjugendsieger Rüden nicht vergeben  
Clubjugendsieger Hündinnen Denise Löwe v. Bayern K. Marburg
 
1990 Clubsieger Rüden Dreigon v. d. Hexenbrücke W. Güllix
Clubsieger Hündinnen Minia v. Jungen Hoffnung

B. Masure, B

Clubjugendsieger Rüden Kreon v. d. Hexenbrücke D. Schaffmeister, NL
Clubjugendsieger Hündinnen Eylin v. Welland H. Reichert
 
1989 Clubsieger Rüden Dreigon v. d. Hexenbrücke W. Güllix
Clubsieger Hündinnen Elfie v. Bremer Schlüssel L.M.RooymansdeValk,NL
Clubjugendsieger Rüden Clacks Löwe v. Kleebach I. Hake
Clubjugendsieger Hündinnen Diana v. Haus Voerde           H. P. Gräßle
 
1988 Clubsieger Rüden Rejan du Clos de Chauvigny M Guilbert, F
Clubsieger Hündinnen Zola v. Wasserturm A. & E. Hellener
Clubjugendsieger Rüden Alf v. Weinstock R. Könies
Clubjugendsieger Hündinnen Peggy v. d. Römerlinde K. Distler
 
1987 Clubsieger Rüden Alzeau v. Colline du Charbon F. Dierks-Jablonka NL
Clubsieger Hündinnen Zola v. Wasserturm A. & E. Hellener
Clubjugendsieger Rüden Badahckshan`s Kentyn M.N. Delrierre, B
Clubjugendsieger Hündinnen Cleo v. Hafflingerhof K. & D. Weingart
 
1986 Clubsieger Rüden Arko v. Hombrechen H. Wefelscheid
Clubsieger Hündinnen Farah du Lion de Montagnes F. Delpierre, B
Clubjugendsieger Rüden Bukitbarisan Jarrick E. R. Goffa, B
Clubjugendsieger Hündinnen Chanel N° 6 v. Schwabenblut A. & E. Hellener
 
1985 Clubsieger Rüden Arko v. Hombrechen H. Wefelscheid
Clubsieger Hündinnen Elfie v. Bremer Schlüssel L.M.Rooymans-deValk NL
Clubjugendsieger Rüden Dzjango v. d. Duinvlietweg P.&M. Keijzer, NL
Clubjugendsieger Hündinnen Zola v. Wasserturm A. & E. Hellener
 
1984 Clubsieger Rüden Tyran du Rameau d´Acacia F. Contier  F
Clubsieger Hündinnen Gila v. d. Sieben Schwaben H. Schäfer
Clubjugendsieger Rüden Badahckshan`s Hektor v. Eindhoven, B
Clubjugendsieger Hündinnen Leila v. d. Sieben Schwaben R.Thiel
 
1983 Clubsieger Rüden Cäsar v. Theresienhof H. Ziegler
Clubsieger Hündinnen Ayka v. Festen Bügel K. Bernauer-Botorek
Clubjugendsieger Rüden Gitan du Val du Coerq F. Lebeau, B
Clubjugendsieger Hündinnen Sara v. Vierwindenhof R. & B. Boeing
 
1982 Clubsieger Rüden Etzel de l`Arche d´Hasnon E.& N. Leonard B
Clubsieger Hündinnen Ergane du Gravenbos v. Eyndhoven, B
Clubjugendsieger Rüden Negus v. Bernerland M. Heitmann
Clubjugendsieger Hündinnen Sindra Durameau d`Acacia E. R. Goffa, B
 
1981 Clubsieger Rüden Cäsar v. Theresienhof         H Ziegler
Clubsieger Hündinnen Eylin v Forster Busch D. Lenzen
Clubjugendsieger Rüden Berusjosbarn Cabai-Riqiz L.Zeeuwen, B
Clubjugendsieger Hündinnen Gila v. d. Sieben Schwaben H. Schäfer
 
1980 Clubsieger Rüden Chipsy v Theresienhof H Ziegler
Clubsieger Hündinnen Eylin v Forster Busch D. Karakuyn-Lenzen
Clubjugendsieger Rüden Iljoscha vom Königsstein V. Traxel
Clubjugendsieger Hündinnen Delsy v Aback Luystermann, B
 
1979 Clubsieger Rüden Cäsar v Theresienhof H Ziegler
Clubsieger Hündinnen Gyurcsitarjan Ravasz Roka I Denzin
Clubjugendsieger Rüden Oroch des Ecuries du Vieux Pin E. Goffa, B
Clubjugendsieger Hündinnen Juno v Ratibor & Corvey W & I Lehr
 
1978 Clubsieger Rüden Harras v Pappelhof A & E Hellener
Clubsieger Hündinnen Gyurcsitarjan Ravasz Roka I Denzin
Clubjugendsieger Rüden Chipsy v Theresienhof R Etzel
Clubjugendsieger Hündinnen Gyurcsitarjan Szeplö Fam Minneke-Gools, NL
 
1977 Clubsieger Rüden Kuno v Gaisberg F Lutz
Clubsieger Hündinnen Gerti v Pappelhof A & E Hellener
Clubjugendsieger Rüden Jaider v Erikshof M. Ontyd NL
Clubjugendsieger Hündinnen Ramona v Chrümelbach J-P Philippe F
 
1976 Clubsieger Rüden Chris v d Danubia L Rausch
Clubsieger Hündinnen Blanka v Engelshof A Gruner
Clubjugendsieger Rüden Atos v Biberach A. Loos
Clubjugendsieger Hündinnen Betty v Rosenstein L Eichmüller
 
1975 Clubsieger Rüden Bari v Rottal D Bauer
Clubsieger Hündinnen Halla v Tuttlingen E Zimmermann
Clubjugendsieger Rüden Astor v Rosenstein W Eix
Clubjugendsieger Hündinnen Aggy v Rosenstein J Pol NL
 
1974 Clubsieger Rüden Arras v Krametsbühl G Jung
Clubsieger Hündinnen Bellona v d Danubia B Schneider
 
1973 Clubsieger Rüden Caesar v d Schwäb. Alb L Seifried
Clubsieger Hündinnen Bellona v d Danubia B Schneider
 
1972 Clubsieger Rüden Caesar v d Schwäb. Alb L Seifried
Clubsieger Hündinnen Ilona v Tuttlingen K Meel
 
1971 Clubsieger Rüden Arras v Krametsbühl G Jung
Clubsieger Hündinnen Thora v Pappelhof E Krauss
 
1970 Clubsieger Rüden Gyurcsitarjan Hoevell E Krauss
Clubsieger Hündinnen Hella v Tuttlingen Dr F Binder
 
1969 Clubsieger Rüden Aladin v guten Löwen E Schneider
Clubsieger Hündinnen Elly v Murrtal E Riedel
 
1968 Clubsieger Rüden Arno v Schloß Bronnen W Luippold
Clubsieger Hündinnen Andra v Tuttlingen E Schatz
 
1967 Clubsieger Rüden Ero v Waldfrieden A Hofstetter
Clubsieger Hündinnen Edda v Tuttlingen J Kaufmann
 
1965 Clubsieger Rüden Lord v d Solitude E Seiz
Clubsieger Hündinnen Dolly v d Staufenstadt W Fessmann
 
1963 Clubsieger Rüden Bari v Wissberg W. Pleibel
Clubsieger Hündinnen Asta v Schwarzwaldhof F Seeger
 
1961 Clubsieger Rüden Argo v d Garte P Pirrung
Clubsieger Hündinnen Maxie v Pappelhof E Krauss
 
1959 Clubsieger Rüden Carlo v Glemstal R. Beutelspacher
Clubsieger Hündinnen Bärbel v Krähwinkel R Schrayßhuen
 
1956 Clubsieger Rüden Arko v Leonberg C. Heß
Clubsieger Hündinnen Edle v Pappelhof E. Krauss
 

Clubsieger Rüden

Bankverbindungen des DCLH

Kategorie: DCLH

Dt. Club für Leonberger Hunde e.V.

Konto
100645761
BLZ
74250000
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Sparkasse Niederbayern-Mitte
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DE03 7425 0000 0100 6457 61
SWIFT-BIC
BYLADEM1SRG

bzw.

Dt. Club für Leonberger Hunde e.V.

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BLZ
60350130
Bank
Kreissparkasse Böblingen
IBAN
DE93 6035 0130 0008 6139 18
SWIFT-BIC
BBKRDE6BXXX

 

Dieses Konto ist für alle Belange des Ausstellungswesens (Meldegebühren, Titelgebühren) eingerichtet:

Dt. Club für Leonberger Hunde e.V.

Konto
88754
BLZ
603 501 30
Bank
Kreisparkasse Böblingen
IBAN
DE73603501300000088754
SWIFT-BIC
BBKRDE6BXXX

Mitgliedschaft im DCLH

Kategorie: DCLH

Werte Bewerber*innen um Mitgliedschaft im DCLH e.V.

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Satzung des DCLH

Kategorie: DCLH

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I. Abschnitt: Allgemeiner Teil

§ 1 (Name, Sitz, Verband, Zugehörigkeit)

(1)Der Verein führt den Namen, "Deutscher Club für Leonberger Hunde e.V.", in Abkürzung, "DCLH". Er wurde am 28.01.1949 gegründet und ist unter Nr.140 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leonberg eingetragen.

(2)Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg/Württemberg. Der Oberbürgermeister der Stadt Leonberg ist Schirmherr des DCLH.

(3)Der Verein ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V., der seinerseits Mitglied bei der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) ist. Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des VDH und seiner Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Beschlüsse des VDH-Vorstandes, der Mitgliederversammlungen und bezüglich der von der F.C.I. vorgeschriebenen Regelungen. Der Verein verpflichtet sich ferner, seine Satzung und seine Ordnungen denen des VDH binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen anzugleichen, wenn nicht andere Fristen vorgeschrieben sind. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten aus der Zugehörigkeit zum VDH wählt der Verein unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges den Verbandsrechtsweg.

 

§ 2 (Zweck)

(1)Der Verein versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des VDH. Zweck ist die Reinzucht der Rasse Leonberger nach dem bei der F.C.I. hinterlegten (gültigen) Standard Nr.145. Dem gemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieses Rassehundes in seiner Rassereinheit, seinem Wesen, seiner Konstitution und seinem Erscheinungsbild.

(2)Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Kleintierzucht nach Maßgabe des Absatzes I und mit den Mitteln des § 3 verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe

Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind

ehrenamtlich tätig. Den Ersatz von Aufwendungen sowie pauschale Entschädigungen regelt die jeweils gültige Finanzordnung (FO) des DCLH, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

 

§ 3 (Aufgaben und Tätigkeiten)

1.Festsetzung des Rassestandards.

2. Festsetzung der Zuchtordnung unter Beachtung der Mindestvoraussetzungen

der VDH- Zuchtordnung.

3. Festsetzung der Richtlinien für das Heranbilden und Ernennen der Zuchtrichter, Leistungsrichter und Zuchtwarte sowie deren Einsatz.

4. Führung und Herausgabe des Zuchtbuches nach Maßgabe der VDH-Zuchtordnung durch das Zuchtbuchamt.

5. Unterstützung der Züchter durch Nachweis geeigneten Zuchtmaterials und durch Zuchtberatung gesondert geschulter Zuchtwarte sowie Feststellung einer Zuchtwartordnung.

6. Einrichtung einer Welpenvermittlungsstelle.

7. Führung einer Geschäftsstelle.

8. Veranstaltung von Zuchtschauen sowie die Wahrnehmung der vom VDH ausgeschriebenen Zuchtschauen durch Anschluss von Sonderschauen; Veranstaltung von Prüfungen.

9. Führung des Leistungsbuches, Förderung der Ausbildung und Abhalten von Prüfungen.

10. Förderung der Internationalen Union der Clubs für Leonberger Hunde im Sinne ihrer Gründungsversammlung im Jahre 1975 in Leonberg.

11. Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über Fragen des Hundewesens, insbesondere in verantwortungsbewusstem Umgang mit Hunden.

12. Bekämpfung jeder Form des kommerziellen Hundehandels.

13. Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zucht, Haltung, Ausbildung und Pflege von Hunden.

14. Regelmaßge Herausgabe einer Vereinszeitschrift und führen einer Vereinshomepage als offizielle Mitteilungsorgane.

 

§ 4 (Wirkungsbereich und Gliederung)

(1)Der Verein umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2)Er gliedert sich in Landesgruppen und Bezirksgruppen.

 

§ 5 (Geschäftsjahr, Erfüllungsort)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins.

 

§ 6 (Organe des DCLH)

Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

3. der Erweiterte Vorstand.

 

§ 7 (Bindungswirkung)

(1)Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes sind für alle Mitglieder bindend, soweit sie nicht in Widerspruch mit dem Recht der F.C.I. und/oder dem Recht des VDH stehen.

(2)Die Durchführung der Beschlüsse in den Landesgruppen und Bezirksgruppen obliegt dem Vorstand der Landesgruppen und dem Vorstand der Bezirksgruppen.

 

II. Abschnitt: Mitgliedschaft

§ 8 (Allgemeines)

(1)Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige Person werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Ausnahmen siehe § 10.

(2)Das Mitglied verpflichtet sich, die Bestrebungen des Vereins zu fördern und die in der Satzung festgelegten Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Beschlüsse der Organe zu befolgen und auch für sich den Vorrang des Verbandsrechts nach Maßgabe des § 1 Absatz 3 anzuerkennen. Unbeschadet disziplinarrechtlicher Maßnahmen kann das Mitglied bei Verstößen gegen § 18 mit Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre belegt werden. Näheres zu Art, Umfang und Dauer von Zuchtverbot und Zuchtbuchsperre und über das durchzuführende Verfahren regelt die Zuchtordnung.

Zuchtrichter können unbeschadet disziplinarischer Maßnahmen nach § 18 mit einem zeitlich befristeten oder mit einem Verbot auf Dauer von der Zuchtrichtertätigkeit ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt die Zuchtrichterordnung.

 

§ 9 (Anmeldung, Widerspruch, Erwerb)

(1)Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt schriftlich bei der Geschäftsstelle des DCLH. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(2)Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Aufnahmegesuches im offiziellen Mitteilungsorgan kann gegen die Aufnahme Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen und an den Präsidenten zu richten. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand endgültig. Diese Entscheidung sowie die Ablehnung eines Aufnahmeantrages, die dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen ist, bedürfen keiner Begründung.

(3)Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aufnahme des Mitglieds.

 

§ 10 (Ausschluss von der Mitgliedschaft)

(1)Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind ausnahmslos:

1. Personen, die einer vom VDH oder der F.C.I. nicht anerkannten Organisation auf dem Gebiet der Rassehundezucht oder des Hundesports angehören.

2. Hundehändler, deren Ehegatten und Angehörige sowie Personen, die mit einem Hundehändler in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

Nicht als Hundehändler gilt, wer als ordentlicher Züchter und Halter im Sinne der VDH-Satzung lediglich aus Gründen der Liebhaberei (Hobby) die Zucht und/oder Ausbildung nach kynologischen Grundsätzen betreibt und fördert. Dem steht die tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung als Hundezüchter nicht entgegen. Züchter wie Halter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als dem kommerziellen Hundehandel im Sinne dieser Satzung zugehörig.

(2)Personen, von denen erst nach erfolgtem Beitritt bekannt wird, dass sie entweder bereits vor ihrem Beitritt oder danach zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören, sind durch Streichung aus der Mitgliederliste zu entfernen. Ihnen steht der vereinsinterne Rechtsweg nicht zu.

(4)Personen, die aus einem anderen Mitgliedsverein des VDH ausgeschlossen wurden, sind verpflichtet, dieses bei der Antragstellung anzuzeigen. Sie können erst Mitglied werden, wenn der frühere Mitgliedsverein binnen eines Monats nach schriftlicher Unterrichtung der Aufnahme nicht schriftlich widerspricht. § 9 Abs. 2 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Beschließt der Vorstand die Aufnahme des von einem anderen VDH-Mitgliedsverein ausgeschlossenen Antragstellers, hat er hiervon auch den früheren Mitgliedsverein zu unterrichten, der binnen eines Monats nach Zugang der Aufnahmemitteilung Gegenvorstellung beim VDH-Ehrenrat erheben kann, der dann über den Aufnahmeantrag endgültig entscheidet. Sätze 1 bis 4 dieses Absatzes gelten entsprechend für den Fall, dass das Ausschlussverfahren vereins- bzw. verbandsrechtlich noch nicht abgeschlossen ist. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend für Personen, die sich unter Verletzung der Mitteilungspflicht nach Satz 1 und 5 dieses Absatzes ihre Aufnahme in den Verein erschlichen haben.

 

§ 11 (Beitrag)

(1)Die Höhe der Eintritts- und der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(2)Der Mitgliedsbeitrag wird fällig am 01. Januar eines jeden Geschäftsjahres. Er ist spätestens zum 31. März eines jeden Geschäftsjahres zu entrichten.

 

§ 12 (Beitragsbefreiung, Beitragsermäßigung)

(1)Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

(2)Einen ermäßigten Beitrag zahlen Familienangehörige von Mitgliedern.

(3)Personen, die ihre Mitgliedschaft nach dem 30.06. eines jeden Geschäftsjahres erwerben, zahlen für dieses Geschäftsjahr den halben Beitrag. Die übrigen bei Aufnahme fällig werdenden Forderungen des Vereins bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§ 13 (Ruhen der Mitgliedschaft)

(1)Die Mitgliedschaft ruht, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag ein Jahr in Verzug ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsrechte ausgesetzt.

(2)Die Mitgliedschaft lebt wieder auf, wenn das Mitglied die Beitragsrückstände und den Beitrag für das lfd. Geschäftsjahr bezahlt hat.

 

§ 14 (Erlöschen der Mitgliedschaft)

(1)Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.

(2)Das Erlöschen der Mitgliedschaft führt zum Verlust aller von dem betroffenen Mitglied bekleideten Vereinsämter.

 

§ 15 (Erlöschen durch Tod)

Beim Tode eines Mitglieds werden die für das laufende Geschäftsjahr entrichteten Beiträge nicht zurückgezahlt.

 

§ 16 (Erlöschen durch Austritt)

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Diese ist zum Schluss eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von

vier Wochen zulässig und an die Mitgliederverwaltung des Vereins zu richten.

 

§ 17 (Erlöschen durch Streichung)

(1)Außer im Fall des § 10 Abs. 2 und 3 erfolgt die Streichung eines Mitglieds nur, wenn es Beitragsforderungen oder sonstige Forderungen des Vereins nicht bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Ansprüche des Vereins fällig geworden sind, getilgt hat.

(2)Im Fall des Abs. (1) erfolgt die Streichung zum Schluss des Geschäftsjahres. Im Fall der verbotenen Mitgliedschaft erfolgt die Streichung mit sofortiger Wirkung ab Kenntniserlangung durch den Vorstand.

(3)Die Streichung erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung und schriftlicher Weisung des Vorstandes. Der Anspruch des Vereins auf Geltendmachung seiner Forderungen wird durch die Streichung nicht berührt.

(4)Gegen die Streichung kann das betroffene Mitglied innerhalb von 4 Wochen Einspruch beim Vorstand des DCLH erheben.

 

§ 18 (Erlöschen durch Ausschluss)

(1)Der Ausschluss kann erfolgen:

1. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger (schuldhafter) Verletzung des Vereins.

2. bei schuldhafter Schädigung der Interessen und des Ansehens des Vereins.

(2)Die Vereinsinteressen schädigt insbesondere, wer an Veranstaltungen jedweder Art einer der F.C I. und/oder dem VDH entgegenstehenden Organisation teilnimmt: Entsprechendes gilt für denjenigen, der durch eine Handlung oder Unterlassung den Hundehandel fördert oder sonst wie unterstützt.

(3)Ferner kann der Ausschluss erfolgen:

1. bei einem die Zucht schädigenden Verhalten innerhalb und/oder außerhalb des Vereins.

2. bei schuldhaften Verstößen gegen die Zucht-, Zuchtrichter-, Prüfungs- und Leistungsrichter-Ordnung und gegen Zuchtschaubestimmungen; hierzu gehören auch Eingriffe am Hund, die über dessen natürliche Beschaffenheit und Anlage hinwegtäuschen sollen.

3. bei unsportlichem und vereinswidrigem Verhalten; hierzu gehören u.a. ungebührliches Verhalten gegenüber einem Amtsträger, wie z.B. Zucht und/oder Leistungsrichter erhebliche Beleidigung oder haltlose Verdächtigung eines Mitgliedes, beharrliche Störungen des Vereinsfriedens, ungebührliche Kritik an Beschlüssen der Organe.

4. bei rechtskräftiger Verurteilung zu schweren, ehrenrührigen Strafen, auch wenn sie erst nach Erwerb der Mitgliedschaft bekannt werden.

5. bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere auch gegen die Verordnung zum Halten von Hunden im Freien.

6. gegenüber Mitgliedern, die auch in einem anderen, dieselbe Hunderasse betreuenden Mitgliedsvereins (Rassehunde-Zuchtverein) des VDH-Mitglied und dort Träger eines Amtes und/oder züchterisch tätig sind (Verbot der Doppelmitgliedschaft).

(4)Der Ausschluss hat zu erfolgen:

Wer einer Person in Kenntnis ihrer Zugehörigkeit zu dem ausgeschlossenen Personenkreis nach § 10 Abs. 1 Gelegenheit zur Zucht und/oder zur Benutzung des Zuchtbuches verschafft, ist auszuschließen.

(4)Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb von vier Wochen den Ehrenrat DCLH anrufen. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon ausgeschlossen.

 

III. Abschnitt: Mitgliederversammlung

§ 19 (Allgemeines)

(1)Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.

(2)Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl.

(3)In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, dessen Mitgliedschaftsrechte nicht nach § 13 ruhen, und auch ein Ehrenmitglied eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen. Mitglieder unter 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt.

 

§ 20 (Einberufung)

Mindestens einmal im Jahr, im ersten Halbjahr, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einberufung erfolgt unter Angabe des Versammlungsortes, der Zeit und der Tagesordnung schriftlich durch den Präsidenten an die Mitglieder, spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin oder durch Einhalten der vorgenannten Frist durch entsprechende Veröffentlichung in den offiziellen Mitteilungsorganen. Bei schriftlicher Einladung gilt die an die letzte bekannte Anschrift eines Mitgliedes gerichtete Postsendung als am dritten Tag nach Postaufgabe zugegangen.

 

§ 21 (Anträge)

(1)Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens einen Monat vor der Veranstaltung in schriftlicher Form beim Präsidenten des Vereins einzureichen. Der Vorstand kann noch während der Versammlung Dringlichkeitsanträge einbringen,

über deren Zulassung die Mitgliederversammlung entscheidet. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt ebenfalls die Mitgliederversammlung.

Zur Annahme eines Antrages ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

(2)Anträge auf Satzungsänderung, Änderung der Zuchtordnung, Änderung des Standards und Änderung der Beitragshöhe können während der Versammlung nicht gestellt werden. Änderungen sind nur möglich, wenn den Mitgliedern mit der Tagesordnung auch die Texte der Änderungen sowie die beabsichtigte neue Beitragshöhe bekannt gegeben werden.

 

§ 22 (Leitung, Durchführung)

(1)Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen muss die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden.

(2)Alle Punkte der Tagesordnung sind zu behandeln.

(3)Der Ablauf der Mitgliederversammlung wird nach einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Geschäftsordnung bestimmt.

 

§ 23 (Besondere Zuständigkeit)

Zur besonderen Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehören:

1. Entgegennahme der Geschäftsberichte und sonstiger Erklärungen;

2. Entgegennahme der Rechnungslegung;

3. Bericht der Kassenprüfer;

4. Entlastung des Vorstandes;

5. Wahl des Vorstandes;

6. Wahl der zwei Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter;

7. Wahl der Mitglieder des aus drei Personen bestehenden Ehrenrates sowie eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ehrenrates und weiterer zwei Stellvertreter der Beisitzer;

8. Wahl des Zuchtbuchführers;

9. Wahl des erfahrenen Züchters;

10. Wahl des Leistungsbuchführers;

11. Wahl des erfahrenen Hundeführers;

12. Satzungsänderungen und Änderung der Zuchtordnung;

13. Beschlussfassung über gestellte Anträge;

14. Verleihung von Auszeichnungen;

15. Ernennung von Ehrenmitgliedern;

16. Genehmigung von vorläufigen Anordnungen und Maßnahmen des Vorstandes.

 

§ 24 (Abstimmung)

(1)Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der entsprechende Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats nach Durchführung der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(2)Abstimmungen erfolgen durch Abgabe des Handzeichens, sofern nicht die Satzung etwas anderes vorsieht mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitglieder oder die Mitgliederversammlung etwas anderes beschließt.

 

§ 25 (Versammlungsprotokoll)

(1)Die Mitgliederversammlung bestellt den Protokollführer.

(2)Der Versammlungsverlauf unter Berücksichtigung aller Punkte der Tagesordnung, die gestellten Anträge, die gefassten Beschlüsse, die Namen der Teilnehmer sowie Ort und Zeit der Versammlung sind im Versammlungsprotokoll festzuhalten. Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut anzugeben und der VDH von den Änderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Das Versammlungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

(3)Das - sachlich richtige - Beschlussprotokoll ist im offiziellen Mitteilungsorgan zu veröffentlichen. Beschlussprotokolle der LG- und BG-Versammlungen werden auf der Homepage des DCLH veröffentlicht. Innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung

können Einwände erhoben werden. Einwände und deren Begründung bedürfen der Schriftform. Der Versammlungsleiter nimmt nach Rücksprache mit dem Protokollführer ggf. sachliche Änderungen vor.

 

§ 26 (Außerordentliche Mitgliederversammlung)

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 19 - 25 entsprechend.

 

IV. Abschnitt: Der Vorstand

 

§ 27 (Gesetzlicher Vorstand, Vertretungsbefugnis)

(1)Der gesetzliche Vorstand (§26 Abs. 1 BGB) besteht aus:

- dem Präsidenten,

- dem Vizepräsidenten,

- dem Schatzmeister

(2)Der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister vertreten den Verein gem. § 26 BGB. Der Präsident vertritt den Verein alleine, der Vizepräsident und der Schatzmeister gemeinsam.

(3)Im Innenverhältnis dürfen hierbei der Vizepräsident nur bei Verhinderung des Präsidenten, der Schatzmeister nur bei Verhinderung des Präsidenten und des Vizepräsidenten handeln.

 

§ 28 (Der Vorstand)

(1)Der Vorstand besteht aus:

- dem Präsidenten,

- dem Vizepräsidenten,

- dem Schatzmeister,

- dem Schriftführer,

- dem Zuchtleiter,

- dem Ausbildungsleiter.

(2)Auf Antrag von mindestens 4 Vorstandsmitgliedern hat der Präsident oder sein Vertreter - innerhalb von drei Wochen - eine Vorstandssitzung abzuhalten.

(3)Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung von dem nach § 27 Abs. 3 zuständigen Vertreter schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden. Eine Einberufungsfrist von drei Tagen ist einzuhalten.

(4)Der Vorstand kann jedoch auch nach schriftlicher und fernmündlicher Verständigung Beschlüsse fassen, falls kein Vorstandsmitglied ausdrücklich Erörterung und Beschlussfassung auf einer Vorstandssitzung beantragt.

(5)Der zur Vorstandssitzung einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Vizepräsident, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Entsprechendes gilt, wenn im schriftlichen oder fernmündlichen Verfahren (Abs. 4) abgestimmt wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

(6)Die Vorstandssitzung leitet der Präsident, bei dessen Verhinderung der Vizepräsident. Bei jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu erstellen, in der alle Beschlüsse wortgetreu festzuhalten sind; die Niederschrift hat zudem Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer und das Abstimmungsergebnis zu enthalten.

(7)Der Präsident oder sein Vertreter ist berechtigt, an den Sitzungen aller Gremien des DCLH mit vollem Rederecht teilzunehmen.

 

§ 29 (Aufgaben des Vorstandes)

(1)Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins; er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

1. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen,

2. Einberufung der Mitgliederversammlung,

3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

4. Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung eines Jahresberichts,

5. Beschlussfassung über Aufnahme und Streichung von Mitgliedern,

6. die Unterrichtung der Landesgruppen und die Pflege der Verbindung mit diesen,

7. die Einberufung von Kommissionen und Ausschüssen,

8. die Ernennung und Abberufung von Spezialzucht- und Spezialleistungsrichtern und Zuchtwarten,

9. die Ausführung und Vollstreckung der Beschlüsse des Ehrenrates,

10. die Verleihung von Auszeichnungen,

11. Bestellung eines Leiters der Geschäftsstelle, Organisation der Geschäftsstelle und Personalangelegenheiten, Verwaltung der Clubanlagen,

12. Erstellung von Geschäftsordnungen für Kommissionen, Referenten, Ausschüsse, Amtsträger und sonstige Zwecke, soweit nicht hierzu nach der Satzung die Mitgliederversammlung berufen ist,

13. Verhängung von Zuchtverbot und Zuchtbuchsperre,

14. Verhängung von befristetem oder dauerndem Verbot der Tätigkeit als Zucht- und/oder Leistungsrichter,

15. Bestellung von Referenten für besondere Zwecke.

 

§ 30 (Vorläufige Anordnungen und Maßnahmen)

(1)Der Vorstand ist befugt, vorläufige Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die der Mitgliederversammlung obliegen. Hierzu gehören u.a. notwendige Änderungen der Zuchtordnung nach vorheriger Anhörung der zuständigen Ausschüsse und deren Zustimmung. Entsprechendes gilt, soweit Angleichungen an die VDH-Satzung und VDH-Ordnungen nach § 1 Abs. 3 erforderlich sind.

(2)Die vorläufigen Maßnahmen und Anordnungen bedürfen zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung.

(3)Vom Vorstand beschlossene vorläufige Änderungen der vorgenannten Ordnungen sind dem VDH unverzüglich bekannt zu geben.

 

§ 31 (Erweiterter Vorstand)

(1)Der Erweiterte Vorstand besteht aus:

1. dem Vorstand,

2. den Vertretern der Landesgruppen (LG).

3. dem Ausstellungsbeauftragten DCLH (als ständig beratendes Mitglied)

(2)Der Versammlungsleiter ist der Präsident.

(3)Bei Bedarf können zu den Sitzungen des erweiterten Vorstandes beratende

Mitglieder herangezogen werden.

(4)Die Aufgabe des erweiterten Vorstandes ist es, wichtige Entscheidungen des DCLH für das laufende Jahr auf breiter Basis zu treffen. Der erweiterte Vorstand hat im Jahr zwei Sitzungen. Sollte es die Situation erfordern, oder 1/3 seiner Mitglieder es beantragen, werden vom Vorstand Sitzungen außerhalb dieses Intervalls einberufen.

(5)Über die erweiterte Vorstandssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die Ort, Zeit der Sitzung, Zahl der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten muss.

(6)Die anwesenden LG-Vertreter haben pro angefangene 100 LG-Mitglieder

(Mitgliederbestand 31.12. des Vorjahres) eine Stimme. Dieselbe Anzahl entfällt anteilig auf die anwesenden Vorstandsmitglieder. LG-Vertreter ist in der Regel der 1. Vorsitzende, darüber hinaus der 1. und 2. Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

§ 32 (Zuchtausschuss)

Der Zuchtausschuss besteht aus:

1. dem Zuchtleiter (Vorsitzender),

2. dem Richterobmann,

3. dem Hauptzuchtwart

4. dem Zuchtbuchführer

5. einem erfahrenen Züchter.

 

§ 33 (Ausbildungsausschuss)

Der Ausbildungsausschuss besteht aus:

1. dem Ausbildungsleiter (Vorsitzender),

2. dem Leistungsrichterobmann,

3. dem Hauptausbildungswart,

4. dem Leistungsbuchführer,

5. einem erfahrenen Hundeführer.

 

V. Abschnitt: Wahlen

 

§ 34 (Allgemeines)

(1)Amtsträger des Vereins werden nach folgenden Vorschriften dieses Abschnittes gewählt, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. Amtsträger müssen Mitglied des Vereins sein. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so ist zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl durchzuführen.

(2)Die Amtszeit ist zeitlich begrenzt. Wiederwahl ist jedoch zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Amtsträgers mit begrenzter Amtszeit hat sobald wie möglich eine Neuwahl für die noch ausstehende Amtszeit zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vorstand ein anderes Vereinsmitglied kommissarisch mit dem Amt betrauen, soweit nicht § 35 Abs. 1 entgegen steht.

 

§ 35 (Wahl des Vorstandes)

(1)Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln und geheim zu wählen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung dessen Amt durch den Vorstand besetzt. Die Bestätigung des Vorstandsbeschlusses erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung in geheimer Wahl; wird die Bestätigung verweigert, ist auf dieser Versammlung eine Neuwahl der entsprechenden Funktion durchzuführen.

(2)Die Wahl wird von einem Wahlausschuss beaufsichtigt und durchgeführt. Er besteht aus einem Wahlleiter und Wahlhelfern. Der Wahlausschuss wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

(3)Kandidaten ( nicht der Amtsinhaber ) für das Amt des Schatzmeisters müssen dem Vorstand DCLH bis spätestens 6 Wochen vor der Wahl namentlich benannt werden. Am Tage der Wahl müssen sie vor Aufstellung der Kandidatenliste dem Wahlleiter eine aktuelle Schufa – Auskunft und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen. Beide Zeugnisse müssen frei von negativen Eintragungen sein.

 

§ 36 (Wahl der Mitglieder des Ehrenrates)

(1)Der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die rechtserfahrene Personen und mindestens vier Jahre uneingeschränktes Mitglied des DCLH sein müssen, werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.

(2)Die zwei Beisitzer und deren Stellvertreter, die mindestens vier Jahre uneingeschränktes Mitglied des DCLH sein müssen, werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.

(3)Die gewählten Mitglieder des Ehrenrates bleiben über ihre Amtszeit (§ 36, Punkt 1 und 2) hinaus bis zum Abschluss anhängender Verfahren (Beginn verfahrensleitender Entscheidung während der regulären Amtszeit) zuständig und erarbeiten eine entscheidungsreife Vorlage für den neugewählten Ehrenrat.

(4)Der Zeitpunkt der Wahl des Ehrenrates muss nicht mit der Wahl des Vorstandes identisch sein.

(5) Die Mitglieder des Ehrenrates dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum DCLH stehen.

 

§ 37 (Wahl des Hauptzuchtwarts, Zuchtrichterobmanns)

(1)Der Hauptzuchtwart wird durch die Zuchtwarte der Landesgruppen auf der Mitgliederversammlung gewählt.

(2)Der Zuchtrichterobmann wird durch die Zuchtrichter des DCLH auf der Mitgliederversammlung gewählt.

 

§ 38 (Wahl des Hauptausbildungswarts, Leistungsrichterobmanns)

(1)Der Hauptausbildungswart wird durch die Ausbildungswarte der Landesgruppen auf der Mitgliederversammlung gewählt.

(2)Der Leistungsrichterobmann wird durch die Leistungsrichter des DCLH auf der Mitgliederversammlung gewählt.

 

§ 39 (Zuchtrichterprüfungsausschuss)

(1)Der Zuchtrichterprüfungsausschuss wird vom Vorstand berufen.

(2)Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.

(3)Die Mitglieder des Ausschusses müssen im Besitz eines gültigen VDH-Richter-Ausweises sein.

 

§ 40 (Wahl der Kassenprüfer)

Für die Dauer von zwei Jahren werden zwei Kassenprüfer und ihre beiden Stellvertreter gewählt.

 

VI. Abschnitt: Landesgruppen (LG), Bezirksgruppen (BG)

 

Der Vorstand der Landesgruppe des Vereins ist zu rechtsverbindlichem Handeln mit dem VDH-Landesverband und den regionalen Gruppierungen des dhv, in dessen Bereich sie liegt, befugt. Die Landesgruppenversammlung kann insoweit die Vertretungsmacht auch einem anderen, nicht zum Landesgruppenvorstand, aber zur Landesgruppe gehörenden Mitglied auf Zeit übertragen. Insoweit gelten die Vorschriften über die Wahlen von Amtsträgern entsprechend. Rechnungsgeschäfte dürfen nur bis zur Höhe des Landesgruppenvermögens getätigt werden.

 

§ 41 (Bezeichnung, Stellung und Aufgabe der Landesgruppen)

(1)Die Bezeichnung der Landesgruppen ist: ,,Deutscher Club für Leonberger Hunde e.V., Sitz Leonberg, Landesgruppe.

Der Name ist voll anzugeben. Andere Bezeichnungen sind nicht zulässig.

(2)Die Landesgruppen sind nicht rechtsfähige Vereine. Es gilt die vom DCLH erlassene Satzung.

(3)Die Landesgruppen haben die Aufgaben des DCLH im regionalen Bereich zu vertreten.

 

§ 42 (Grenzen der Landesgruppen)

(1)Die bisherigen Landesgruppen bleiben in ihren Grenzen bestehen. Neugründungen von Landesgruppen bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Dieser legt auch die notwendigen Modalitäten fest.

(2)Unterschreitet der Mitgliederbestand einer Landesgruppe die Zahl 50, muss sie sich einer benachbarten Landesgruppe als Bezirksgruppe anschließen. Freiwillige Zusammenschlüsse sind möglich; bestehende Vereinbarungen behalten bis zur Mitgliederversammlung 1995 Gültigkeit.

 

§ 43 (Mitglieder der Landesgruppen)

(1)Jedes Mitglied wird durch Aufnahme in den DCLH Mitglied der für seinen Wohnsitz zuständigen Landesgruppe und der Bezirksgruppe, soweit eine solche vorhanden ist.

(2)Ist der Schwerpunkt der Landesgruppe vom Wohnsitz des Mitgliedes soweit entfernt, dass es nicht optimal von ihr betreut werden kann, ist ferner keine Bezirksgruppe in seiner näheren Umgebung vorhanden, so kann sich das Mitglied einer benachbarten Landesgruppe durch schriftliche Erklärung anschließen.

(3)Doppelmitgliedschaften sind ausgeschlossen.

 

§ 44 (Finanzierung)

Die Landesgruppen/Bezirksgruppen bedürfen der finanziellen Unterstützung des DCLH. Die Höhe der Zuwendungen regelt die Geschäftsordnung.

 

§ 45 (Landesgruppenvorstand)

(1)Der Vorstand einer Landesgruppe besteht aus:

1. dem 1.Vorsitzenden,

2. dem 2.Vorsitzenden,

3. dem Kassierer,

4. dem Schriftführer,

5. dem Zuchtwart.

(2)Bei Bedarf kann die Zahl der Vorstandsmitglieder um maximal 2 erhöht werden. Ein Vorstandsmitglied muss für das Ausstellungswesen benannt werden.

 

§ 46 (Bezirksgruppenvorstand)

(1)Der Vorstand einer Bezirksgruppe besteht aus:

1. dem 1. Vorsitzenden,

2. dem 2. Vorsitzenden,

3. dem Kassierer,

4. dem Schriftführer.

(2)Bei Bedarf kann die Zahl der Vorstandsmitglieder um maximal 2 erhöht werden.

 

VII. Abschnitt: Vereinsstrafen

 

§ 47 (Vereinsstrafen)

(1)Vereinsstrafen wegen Verstößen gegen § 18 sind:

1. Verwarnung,

2. Verweis,

3. Ausstellungs- und/oder Prüfungssperre,

4. Entzug des aktiven und/oder passiven Wahlrechts,

5. Geldbußen ( von 50,00 € bis 10.000,00 € ),

6. Amtsenthebung,

7. Ausschluss

Auf Amtsenthebung kann auch neben einer Vereinsstrafe nach Ziffern. 1 bis 5 erkannt werden. Strafen für Zuchtverstöße sind zum Teil in der Zuchtordnung geregelt.

(2)In Disziplinarangelegenheiten (Vereinsstrafen) ermittelt und entscheidet der Vorstand ohne Ansehen der Person und nach Anhörung des betroffenen Mitglieds. Gegen die Entscheidung des Vorstandes des DCLH steht dem Betroffenen der Einspruch an den Ehrenrat des DCLH binnen vier Wochen nach Zustellung der belastenden Entscheidung zu. Die Entscheidung des Ehrenrates über diesen Einspruch ist endgültig. Der ordentliche Rechtsweg ist vorbehaltlich der §§ 1041, 1042, 1042a Zivilprozessordnung (ZPO) ausgeschlossen.

 

VIII. Abschnitt: Ehrenrat

 

§ 48 (Ehrenrat)

(1)Die Zusammensetzung des Ehrenrates und die Wahl seiner Mitglieder ergibt sich aus § 36.

(2)Die DCLH – Ehrenrats - Ordnung (ERO) ist Bestandteil dieser Satzung und regelt alle damit verbundenen Maßnahmen und Aufgaben.

 

IX. Abschnitt: Vereinsvermögen

 

§ 49 (Verwaltung)

(1)Das Vereinsvermögen wird vom Schatzmeister verwaltet.

(2)Die Bestimmung über die Verwendung des Vereinsvermögens trifft der Vorstand,

soweit die Mitgliederversammlung bzw. Geschäftsordnung nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung jährlich zur Rechenschaft über die Verwendung des Vereinsvermögens verpflichtet.

(3)Der Schatzmeister ist verpflichtet, den Vorstand jederzeit über den Stand des Vermögens zu unterrichten.

 

§ 50 (Kassenprüfung)

(1)Die Kassenführung des Vereins ist nach Abschluss des Geschäftsjahres umgehend durch die Kassenprüfer zu prüfen. Die Prüfung erfasst auch die Einhaltung eventueller bestehender Bilanzierungspflichten nach dem Steuerrecht.

(2)Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, das von den Kassenprüfern zu unterschreiben und in der Mitgliederversammlung bekannt zu geben ist.

 

X. Abschnitt: Schlussbestimmungen

 

§ 51 (Auflösung)

(1)Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, so hat der Vorstand die laufenden Geschäfte zu beenden.

(2)Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für einen als gemeinnützig anerkannten Tierschutzverein oder einer anderen als gemeinnützig anerkannten kynologischen Organisation. Die Mitgliederversammlung bestimmt mit einfacher Stimmenmehrheit einen dieser genannten Empfänger.

 

Stand: 09.11.2013

Spezialzuchtrichter

Kategorie: DCLH

Willi Güllix:

Spezialzuchtrichter und Körmeister

guellix

Hochbendweg 127
47804 Krefeld

Fon: 02151 - 398994
Fax: 02151 - 3271550
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Rita Pleibel-Seyffer :

Spezialzuchtrichterin und Körmeisterin

pleibel

Silcherstr. 6
73553 Alfdorf-Pfahlbronn

Fon: 07172/936557
Fax: 07172/928511
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Wolfgang Mayer:

Spezialzuchtrichter und Körmeister

mayer

Landshuter Str.26
84543 Winhöring


Fon: 08671-3180
Fax: 08671-882644
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Yvonne Natterer:

Spezialzuchtrichterin und Körmeisterin

natterer

Siedlung 27
01877 Rammenau

Fon: 03594 - 7797328
Mobil: 0170 3613020
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Daniel Krebes:

Spezialzuchtrichter und Körmeister

krebes

Am Katswall 38
18190 Sanitz

Mobil: 0163 6392292
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Nathalie Mayer:

Spezialzuchtrichterin und Körmeisterin

nathaliemayer

Am Rutental 7
27305 Bruchhausen-Vilsen

Fon.: 04252-9388897
Mobil: 0163 3 51 47 60
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Angelika Szynkarek:

Spezialzuchtrichterin und Körmeisterin

szynkarek

Außerhalb 32
65479 Raunheim

Fon.: 06142-407444
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Karin Butenhoff:

Spezialzuchtrichterin

butenhoff

An der Tränke 1
34379 Calden-Westuffeln

Fon: 05677 - 207502
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Vorstand

Kategorie: DCLH

Peter Specht

Präsident/
Geschäftsstelle

Dorfstr. 20
07646 Renthendorf

Tel.: 036426 290080

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Stefan Pullmann

Vizepräsident

Ahornweg 10
67311 Tiefenthal

Tel. 0151 / 40137766

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Silvia Schulz

Schatzmeisterin/
Mitgliederverwaltung

Bergstraße 9c
04720 Döbeln

Tel.: 0179 455 6241

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Petra Jordan-Berens

Kommissarische Zuchtleiterin

Gut Eiferslohn
33178 Borchen-Dörenhagen

Tel.: 05293-931777

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Christa Scherer

Schriftführung



 

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Sabine Kutschick

Ausbildungsleitung



Tel.: 01795978253

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