- Kategorie: Club Informationen (intern)
Stellenausschreibung für die Geschäftsstelle des DCLH
Die Geschäftsstelle des DCLH sucht zur Unterstützung der vielfältigen Aufgaben des ehrenamtlich arbeitenden Vorstands sowie der anderen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter des Vereins zum 01.12.23 eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) auf Basis eines Minijobs (520,- €).
Die Geschäftsstelle des DCLH sucht zur Unterstützung der vielfältigen Aufgaben des ehrenamtlich arbeitenden Vorstands sowie der anderen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter des Vereins zum 01.12.23 eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) auf Basis eines Minijobs (520,- €).
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (EU–Heimtierausweis mitbringen).
Die Hunde, die zu einer solchen Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.*
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
* Welpen mit einem Alter von unter 3 Monaten und 21 Tagen können in keinem Fall diese Voraussetzungen erfüllen.