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Mit Beschluss vom 15.09.23 hat das OLG Stuttgart – 8. Zivilsenat (Aktenzeichen 8 W 203/23) die Entscheidung des AG Stuttgart, Zwst. Registergericht vom 25.05.23 zum Eintragungsantrag des auf der Mitgliederversammlung vom 16.04.23 gewählten neuen Präsidenten Peter Specht (s. Mitteilung auf der Homepage v. 07.06.23) aufgehoben und die Rechtsauffassung des Registergerichts zur Zählweise der Stimmen und damit zur Gültigkeit der Wahl zurückgewiesen.
Damit ist festgestellt, dass Peter Specht mit 94:93 Stimmen am 16.04.23 zum Präsidenten des DCLH e. V. gewählt wurde. - Gegen den Beschluss des OLG Stuttgart ist die Beschwerde nicht zugelassen.
Damit muss die angesetzte Außerordentliche Mitgliederversammlung am 15.10.23 abgesagt werden. Peter Specht muss mit einer Frist von mind. 6 Wochen neu zu einer AoMV einladen.
Wolfgang Mayer
Peter Specht, Präsident des DCLH
Am 15.10.23 findet an gleicher Stelle statt dessen eine Erweiterte Vorstandssitzung statt. Die Einladungen mit Tagesordnung werden an alle LG-Vorstände Anfang nächster Woche versandt. Der Vorstand wird weitere Funktionsträger und Mitglieder des DCLH zu dieser Sitzung einladen.
Peter Specht, Präsident des DCLH
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In Abstimmung mit dem Vorstand wurde entschieden, dass ab der Clubschau 2023 folgende Neuregelung eingeführt wird:
Die auf der Clubschau erhaltenen Anwartschaften für den Titel "Deutscher Champion Club" zählen doppelt.
Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet.
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