Ausstellungsordnung des Deutschen Clubs für Leonberger Hunde e. V.
Sitz Leonberg / Württ.
Stand 25.05.2010
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
2. Sonderschauen
3. Landesgruppen-, und Bezirksgruppen-Spezialschauen
4. Clubsieger-Schau
5.a Verleihungsbestimmungen für den Titel (Deutscher Champion-Klub)
5.b Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)
5.c Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)
6. Sonderleiter (Ringleiter)
7. Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
8. Änderungen der DCLH Ausstellungsordnung
1. Allgemeines
1.1 Zweck und Zuständigkeit
Ausstellungen sind eine zuchtfördernde Einrichtung, die der Bewertung der Hunde dient. Es wird der Formwert des Hundes ermittelt. Außerdem stehen Beratung, Werbung, Kontaktaufnahme, bzw. Kontakterhaltung im Vordergrund.
Weiterhin können Siegertitel, Anwartschaften auf Championate und Ehrenpreise errungen werden. Für die Durchführung von Spezial-Schauen und die Angliederung von Sonderschauen an Internationale oder Allgemeine Rassehunde-Ausstellungen ist der DCLH zuständig. Er kann die Ausrichtung einer Landes-, oder Bezirksgruppe übertragen. Die Anwartschaften auf die Titel "Deutscher Champion VDH" und "Deutscher Champion Klub" dürfen nur vergeben werden, wenn vorher der Terminschutz durch den VDH beantragt und erteilt wurde.
Für den gesamten Geschäftsbereich ist der Obmann für das Ausstellungswesen zuständig. Er legt die Richter für die Sonderschauen fest und koordiniert und genehmigt die Richtereinsätze auf Spezialschauen und im Ausland, nach Anhörung des Vereins-Zuchtrichter-Obmanns(V-ZRO) [gem. § 33,4. VDH-Zuchtrichter-Ordnung]
1.2 Besondere Hinweise
1.2.1 Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
1.2.2 Die Austellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter. Die Hundeeigentümer haften für alle Schäden, die ihre Hunde anrichten.
1.2.3 Das Meldegeld ist bei Abgabe der Meldung fällig. (Aus banktechnischen Gründen kann bei Meldungen aus dem Ausland anders verfahren werden). Bei Nichterscheinen wird nicht zurückerstattet. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Teil des Meldegeldes zur Deckung entstandener Unkosten zu verwenden, wenn die Schau im Falle höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden kann.
1.2.4 Bewertungen sind, außer bei Formfehlern nicht anfechtbar. Beschwerden und Reklamationen sind nur während der Rassehundeausstellung bei der Ausstellungsleitung möglich und zu protokollieren.
1.2.5 Ungebührliche Kritik an Richterurteilen wird geahndet. Sie kann u.a. Ausstellungssperre, zumindest Ring- und/oder Ausstellungsverweis zur Folge haben.
1.2.6 Die Ahnentafeln/Kopien der gemeldeten Hunde sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Hunden mit Ausbildungskennzeichen sind die Leistungsurkunden ebenfalls bei Aufforderung vorzulegen.
1.3 Kataloge und Richterberichte
Für alle Schauen des DCLH sind Kataloge und Richterberichte vorgeschrieben.
1.4 Klasseneinteilung
Auf angegliederten Sonderschauen gelten die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung.
Die nachstehende Klasseneinteilung gilt für alle Spezial-Schauen:
Zum Start berechtigende Titel und Prüfungen müssen bis zum Meldeschlusstermin bestätigt sein. Der Nachweis ist zu erbringen.
Stichtag für die Alterszuordnung: Der Hund muss am Tag, vor dem er bei der Rassehundeausstellung startet, das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.
1.4.1. Ehrenklasse (Internationaler Champion oder Clubsieger Leonberg)
In dieser Klasse werden keine Anwartschaften auf den Dt.Ch. (VDH / Klub) und keine Formwertnoten vergeben; Die Hunde werden platziert.
Der erstplatzierte Rüde und die erstplatzierte Hündin der Ehrenklasse nehmen am Wettbewerb um den "Besten Hund der Rasse" teil.(BOB)
1.4.2. Veteranenklasse (Ab 8 Jahren)
In dieser Klasse werden keine Anwartschaften auf den Dt.Ch. (VDH / Klub) und keine Formwertnoten vergeben; Die Hunde werden platziert.
Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem erstplatzierten Rüden und der erstplatzierten Hündin der Veteranenklasse ermittelt und nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
Es können Anwartschaften auf den Titel Deutscher Veteranenchampion (VDH/Klub) vergeben werden.
1.4.3. Championklasse (auf internationalen- u. nationalen Schauen gilt die VDH-Ausstellungsordnung). Auf clubinternen Schauen sind zusätzlich alle Clubsieger, Landesgruppensieger und Bezirksgruppensieger zugelassen. In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.4. Leistungsklasse (ab 15 Monate)
Zum Start berechtigen die Ausbildungskennzeichen VPG I-III, IPO I-III, FH und BH und die clubinternen Prüfungen LG, LF und BH-Club.
In dieser Klasse werden keine VDH-und CAC-Anwartschaften vergeben.
1.4.5. Zuchtklasse
Zum Start berechtigt sind zuchttaugliche Hunde, die im Besitz des Züchters sind.
In dieser Klasse werden keine VDH-und CAC-Anwartschaften vergeben.
1.4.6. Offene Klasse (Ab 15 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.7. Zwischenklasse (15-24 Monate)
In dieser Klasse können VDH- und CAC-Anwartschaften vergeben werden.
1.4.8. Jugendklasse ( 9-18 Monate)
In dieser Klasse können DCLH und VDH Jugend CAC Anwartschaften vergeben werden.
In der Jugendklasse ist ( SG) die höchstmögliche Formwertnote.
1.4.9 Jüngsten Klasse (6-12 Monate)
Welpenberatung
Auf Leonberger Spezial-Rassehunde-Ausstellungen kann aus zuchtorientierten Gründen eine Welpenberatung durchgeführt werden.
Doppelmeldungen sind unzulässig.
1.5
1.5.1. Formwertnoten
Es können folgende Formwertnoten vergeben werden:
Vorzüglich (V)
Sehr gut (SG)
Gut (G)
Genügend ( Ggd )
Disqualifiziert ( Disq )
In der Jüngstenklasse kann
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
vergeben werden. Auf Leonberger Rassehunde Spezialschauen auch "Gut" oder "Sehr gut".
In der Jugendklasse ist (SG) die höchstmögliche Formwertnote.
1.5.2 Platzierungen
Es gelten die Bestimmungen des VDH. Die ersten 4 Hunde werden platziert, sofern sie mit "Vorzüglich" oder "Sehr gut" bewertet wurden, in der Jüngstenklasse mit vielversprechend oder versprechend bewertet wurden.
In der Ehrenklasse und in der Veteranenklasse bekommen die Hunde keine Formwertnoten. Sie werden platziert.
1.6
1.6.1 Zuchtgruppen
Mindestens 3 Leonberger Hunde aus demselben Zwinger. Alle Hunde müssen am Tage der Ausstellung gemeldet und vorgestellt worden sein und bei der Einzelbewertung mindestens "GUT" erhalten haben oder in der Ehren- oder Veteranenklasse ausgestellt worden sein
1.6.2. Nachzuchtgruppen
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw. solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens zwei verschiedenen Würfen. Alle Hunde einer Gruppe müssen auf einer Rassehundeausstellung mindestens die Formwertnote " GUT" erhalten haben, mindestens 2 der vorgestellten Hunde müssen am gleichen Tage ausgestellt worden sein.
1.6.3. Paarklassenwettbewerb
Paarklassen bestehen aus einem Rüden und einer Hündin, die im Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Sie müssen am gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Formwertnote „Gut“ erhalten haben oder in der Ehrenklasse oder Veteranenklasse ausgestellt worden sein.
2. Sonderschauen
a) An nationale-, oder internationale Rassehundeausstellungen kann der DCLH innerhalb des Bundesgebietes Sonderschauen angliedern. Die Sonderschauen werden nur durch den Ausstellungs-Obmann beim Veranstalter angemeldet.
b) Auf diesen Schauen gilt die VDH- Ausstellungsordnung.
c) Teilnehmer:
Siehe VDH-Ausstellungsordnung
d) Sonderleitung:
DCLH oder eine Landes – bzw. Bezirksgruppe nach Absprache.
e) Meldegeld:
Wird vom VDH bzw. vom Veranstalter festgelegt.
f) Gebühren: siehe VDH-Gebührenordnung
g) Anwartschaften:
CACIB u. CACIB Res. wird nach den Bestimmungen der FCI vergeben.
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion (VDH), Deutscher VDH-Veteranen Champion und Deutscher VDH-Jugendchampion werden nach den VDH Bestimmungen vergeben.
CAC. Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion (Klub) können an die V1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die V2 Hunde der Offenen-, der Zwischenklasse und der Championklassen vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (Klub)" können an die Platz1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.Jugend-Champion (Klub). Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (Klub) können an die SG1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die SG2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
3. Spezial Rassehundeschauen
a) Ausrichter: Landesgruppen.
Die Ausrichtung kann einer Bezirksgruppe übertragen werden. Die Schau muss beim Ausstellungsobmann mit Angabe des Ausstellungsleiters, des geplanten Termins und des Ortes mindestens 6 Monate vorher beantragt werden. Der Terminschutz wird durch den Rassehundeausstellungobmann beim VDH beantragt.
b) Teilnehmer:
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH, bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
c) Meldegeld und Gebühren:
Die Landes-, bzw. Bezirksgruppe wickelt die Schau in Eigenverantwortung ab. Sie erhebt Meldegelder und überweist nach der VDH Gebührenordnung für termingeschützte Spezialrassehundeausstellungen für jeden gemeldeten Hund die entsprechende Gebühr an den VDH.
d) Richter:
Nach Genehmigung durch den Ausstellungsobmann werden die Richter durch die Landesgruppen bzw. Bezirksgruppen eingeladen. Bei ausländischen Richtern wird die Auslandsfreigabe durch den Ausstellungsobmann eingeholt.
e) Anwartschaften:
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in den Offenen-, den Zwischenklassen und Championklassen vergeben werden. Dt.Ch.(VDH/Klub) Res. analog an die V2 Hunde.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (VDH/Klub)" können an die Platz1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH/Klub).
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion VDH/(Klub) können an die SG1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die SG2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
f) Siegertitel:
Die Landes-, bzw. Bezirksgruppen können Siegertitel vergeben.
4. Clubsiegerschau.
Ausrichter: Der DCLH
Termin: Das letzte Septemberwochenende des Jahres
Teilnehmer:
Hunde deutscher und ausländischer Besitzer mit DCLH, bzw. VDH/FCI anerkannten Papieren.
Meldegeld: Der Club erhebt Meldegelder und führt pro gemeldetem Hund die entsprechende Gebühr an den VDH ab.
Anwartschaften:
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion (VDH/Klub)" können an die V1 Hunde in den Offenen-, den Zwischenklassen und Championklassen vergeben werden. Dt.Ch.(VDH/Klub) Res. analog an die V2 Hunde.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen Champion (VDH/Klub)" können an die Platz1 Hunde in der Veteranenklasse vergeben werden.
Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH/Klub).
Die Anwartschaften auf den Titel Deutscher Jugend-Champion VDH/(Klub) können an die SG1 bzw. die Reserve-Anwartschaften an die SG2 Hunde der Jugendklasse vergeben werden.
Siegertitel:
Aus den Siegern der Jüngsten- und der Jugendklassen werden die Clubjugendsieger ermittelt. Die Clubsieger werden aus den Erstplatzierten der Zwischen-, Offenen-, Champion-, Zucht- und Leistungsklassen jeweils Rüden und Hündinnen ermittelt.
Aus den Clubsiegern, den Clubjugendsiegern und den Erstplazierten der Ehrenklasse und dem Besten Veteranen wird der (BOB) Bester Hund der Rasse ermittelt.
5.a. Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Champion (Klub);
Der Titel wird verliehen, wenn 4 CAC-Anwartschaften nachgewiesen werden können. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten liegen.
Die Anwartschaften müssen unter mindestens 3 verschiedenen Richtern erworben worden sein. Die Anwartschaften können nur in der Offenen Klasse, der Zwischenklasse sowie in der Championklasse auf termingeschützten Rassehundeausstellungen vergeben werden.
Ein Hund kann nur einmal den Titel "Deutscher Champion (Klub)" verliehen bekommen.
5.b. Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub);
Der Titel wird verliehen, wenn 3 Jugend CAC-Anwartschaften nachgewiesen werden können. Die Anwartschaften müssen unter mindestens 2 verschiedenen Richtern erworben worden sein. Die Anwartschaften können nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Ausstellungen vergeben werden.
Ein Hund kann nur einmal den Titel "Deutscher Jugend-Champion (Klub)" verliehen bekommen.
5.c Verleihungsbestimmungen für den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (Klub)
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)“ wird an Hunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
6. Sonderleiter (Ringleiter)
Auf Sonderschauen und Spezialrassehundeausstellungen sind nur Sonderleiter einzusetzen, die an einer Sonderleiterschulung des DCLH oder des VDH teilgenommen haben.
Sie haben sich durch Teilnahme an Lehrgängen und durch Selbststudium auf dem letztgültigen Stand der einschlägigen Ordnungen und Bestimmungen zu halten.
Die Teilnahme an Sonderleiterbesprechungen vor angegliederten Sonderschauen an nationalen-oder internationalen Rassehundeaustellungen ist anzuraten.
Nach Meldeschluss informiert der SL baldmöglichst den Ausstellungsobmann bezüglich Höhe und Anzahl der gemeldeten Hunde in den einzelnen Klassen..
CAC-Vorschlagszettel und Abrechnungsformular anfordern.
Übersteigt die Meldezahl 50 Hunde, muss der SL umgehend einen zweiten Ring bei der Ausstellungsleitung beantragen.
Wird ein weiterer Ring nicht zur Verfügung gestellt, ist der Ausstellungsobmann davon in Kenntnis zu setzen.
Der SL teilt rechtzeitig dem/den Richter/n die Zahl der zu richtenden Hunde und die für die Ausstellung relevanten Daten mit. Absprachen bezüglich An- u. Abreise, sowie Übernachtung fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des SL.
Angegliederte Sonderschauen sind umgehend durch die Sonderleiter mit dem Schatzmeister des DCLH unter Benutzung der Vordrucke abzurechnen. Von der Rückerstattung des Meldegeldes durch die Ausstellungsleitung kann der im Club vereinbarte" Satz für Ehrengaben "direkt abgezogen werden.
Die Richterberichte sendet der SL (Ausstellungsleiter auf Spezial-Rassehundeausstellungen ) nebst CAC-Vorschlagszettel an den Ausstellungsobmann.
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf einer Sonderschau ist in seinem Ringbereich der SL verantwortlich.
Verstöße gegen die Ordnungsbestimmungen sind während der Rassehundeausstellung der Ausstellungsleitung, darüber hinaus baldmöglichst dem Ausstellungsobmann mitzuteilen.
7. Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.
8.Änderungen der DCLH Ausstellungs-Ordnung
Der DCLH ist verpflichtet diese Ausstellungsordnung der VDH-Ausstellungsordnung anzugleichen nach § 1. (3) der Satzung. Der DCLH Vorstand ist berechtigt im Falle von 7. sowie in dringenden Fällen diese Ordnung zu ändern und die Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen.
Der Vorstand
Gültig ab: 14. März 2009