Arbeiten mit dem Leonberger
Ausbildungsprogramm DCLH e.V.
Das Ausbildungsprogramm für Leonbergerhunde beginnt mit einer Grundausbildung, die mit der Leonbergervorprüfung (LV) ihren Abschluss findet. Weiterführende Ausbildung findet im Gehorsamsbereich in enger Anlehnung an die Begleithundeprüfung und die Abteilung B der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) des dhv, sowie in der Fährtenhundausbildung, ebenfalls entsprechend der Prüfungsordnung des dhv Abteilung A, statt.
1. Prüfungsstufen des Ausbildungsprogrammes:
1. Leonbergervorprüfung
Zulassungsalter: 12 Monate
Prüfungsumfang: Leinenführigkeit entsprechend der BH-Prüfung; Sitz- und Platzübung an der Leine,
Zahnkontrolle; in einer Gruppenarbeit hat der Hund seine Unbefangenheit sowohl
Artgenossen als auch Menschen gegenüber zu beweisen.
2. Leonbergergehorsamsprüfung – Ausbildungskennzeichen LG 1 – LG 3
Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv VPG 1-3 Abteilung B.
Ausführung entsprechend dem Anhang zum Ausbildungsprogramm LG 1- LG 3.
Die Höhe der Sprunghürde beträgt 0,80, die der Kletterwand ab LG2 1,40 .
3. Leonbergerfährtenhundprüfung – Ausbildungskennzeichen LF1 – LF 3
Zulassungsalter entsprechend der PO des dhv Abteilung A.
Ausführung entsprechend der Abteilung A der PO des dhv.
4. Begleithundeprüfung-Club entsprechend den Vorgaben der BegleithundePrüfung (Praxisteil) des dhv.
Gemäß der PO dhv kann der Hund ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in der Alterklasse auf Antrag gemeldet werden. Er hat die Prüfungen dann in Stufe 1 zu absolvieren. Der Antrag auf Einstufung in die Altersklasse ist bei dem Ausbildungsleiter einzureichen.
Über die Zulassung zu einer Prüfung entscheidet der zuständige Ausbildungswart.
An einem internen Prüfungstag mit einem Richter können bis 20 Prüfungen in LG/LF zugelassen werden. Wird diese Zahl bei der Anmeldung überschritten, so ist die Prüfung um einen halben oder ganzen Tag zu verlängern, oder es ist ein weiterer Richter hinzuzuziehen.
Hunde können an einem Tag nur zu einer Stufe zugelassen werden. Eine Wiederholung innerhalb derselben Prüfung ist nicht möglich.
Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden.
Punktzahlen und Bewertungen werden entsprechend der Anlage zum Ausbildungsprogramm vergeben.
Die Rahmenbestimmungen zur Prüfungsordnung des VDH gelten sinngemäß auch für unsere Veranstaltungen.
2. Clubmeisterschaften
Zur Clubmeisterschaft sind nur Mitglieder des DCLH und Leonbergerhunde mit DCLH-Ahnentafeln sowie mit VDH/FCI anerkannten Ahnentafeln und Registerpapieren zugelassen.
Die Clubmeisterschaft wird jährlich einmal ausgerichtet und wird sowohl im Einzel- als auch im Mannschaftswettbewerb ausgetragen.
Die Einzelmeisterschaften werden in den Disziplinen
LG 1-3, LF 1-3, BH-Club, BH/VT, FH 1
ausgetragen.
LG- und LF-Clubmeister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl. Er muß jeweils bis zum Erreichen der Endstufe in einer weiterführenden Prüfungsstufe geführt werden.
Hunde, die in der Altersstufe gemeldet wurden starten jeweils in Stufe 1.
Wiederholer und zurückgestufte Hunde können nur außer Konkurrenz starten.
Begleithundeprüfung-Club ,BH/VT- und FH-Meister wird der Hund mit der höchsten Tagespunktzahl.
Die Mannschaftsmeisterschaft wird in LG ausgetragen. Zum Start berechtigt sind Mannschaften aus Landes- und Bezirksgruppen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Hundeführern. In die Auswertung kommen die drei besten Wertungen einer Mannschaft.
3. Begleithundepokalkampf
Der Begleithundepokalkampf findet einmal jährlich als Einzel- und Mannschaftswettbewerb statt.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind entsprechend den Clubmeisterschaften zu übernehmen.
4. Ausbildung und Prüfungen
sind offen für jedermann und Hunde aller Rassen, vorausgesetzt sie sind Mitglied im DCLH. Für die Clubmeisterschaften und den Begleithundepokalkampf gelten jedoch die vorgenannten Bestimmungen.
Am Tag der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben.
Die Ausbildungskennzeichen BH/VT und FH werden von Leistungsrichtern des Deutschen Hundesport Verbandes (dhv) oder dessen Mitgliedsverbänden abgenommen und in entsprechenden Leistungsurkunden bestätigt.
Die Leonbergervorprüfung, die BH-Club und die Ausbildungskennzeichen LG1-3 und LF1-3 werden ausschließlich von Leistungsrichtern des DCLH abgenommen und in Leistungsurkunden des DCLH bestätigt.
Alle Prüfungen sind rechtzeitig im offiziellen Cluborgan bekannt zu geben.
Die Prüfungen des clubinternen Ausbildungsprogrammes sind beim Ausbildungsleiter des Clubs rechtzeitig zu beantragen.
Die Ausbildungskennzeichen BH/VT, FH, die Rettungshundeprüfung, sowie die BH-Club, LG und LF berechtigen bei allen clubinternen Zuchtschauen zur Meldung in der Leistungsklasse.
Stand 20.10.2007
Leistungsrichterordnung (als Download)
1. Gültigkeitsbereich
Die Leistungsrichterordnung (LRO) gilt für die Abnahme von Prüfungen und Wettkämpfen des clubinternen
Ausbildungsprogrammes der Leonbergergehorsamsprüfung 1–3, der Leonbergerfährtenhundprüfung 1-3,
der Leonbergervorprüfung und der Begleithundeprüfung-Club.
Die Einteilung der Leistungsrichter für Prüfungen obliegt dem Ausbildungsleiter.
Als Leistungsrichter (LR) dürfen nur Mitglieder berufen werden, die neben eigener Erfahrung i.d. Ausbildung
sowohl vom Hundesport als auch im kynologischen Bereich sehr gute Fachkenntnisse mitbringen.
2. Begriffsbestimmung
1. Leistungsrichteranwärter (LRA)
werden nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch den Präsident, den Ausbildungs- und
den Zuchtleiter zugelassen und üben unter Aufsicht eines Lehrrichters ihre Tätigkeit aus.
2. Leistungsrichter (LR)
werden nach Absolvierung der Anwärterzeit und einer Abschlussprüfung in ihr Amt als LR berufen.
3. Bewerbung und Zulassung
Anträge auf Zulassung zum LRA hat der Bewerber an den Club zu richten.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
1. eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft im DCLH.
2. Bewerber müssen das 22. Lebensjahr vollendet haben.
3. Bewerber müssen einen Hund in den Prüfungsstufen Leonbergergehorsamsprüfung und
Leonbergerfährtenhundprüfung Stufe 3 sowie die Begleithundeprüfung-Club
bzw. BH/VT absolviert haben.
4. Bewerber müssen in der Ausbildung tätig gewesen sein.
Dem Antrag sind weiterhin beizufügen:
1. ein selbstverfasster, handgeschriebener Lebenslauf,
2. eine Erklärung, daß für körperliche Schäden oder für eingetretene Vermögensschäden infolge
der Ausbildung zum LR oder bei der späteren Ausübung des Leistungsrichteramtes keine An-
sprüche an den DCLH und dessen Untergliederungen oder ausführenden Organen geltend ge-
macht werden.
Die Ernennung oder Ablehnung zum LRA ist den Bewerbern ohne Angabe von Gründen mitzu-
teilen. Die Ernennung ist im Fachorgan „Der Leonberger“ zu veröffentlichen.
4. Praktische Ausbildung und Prüfung
1. Der LRA hat 6 Anwartschaftsprüfungen bei zwei verschiedenen Leistungsrichtern zu absolvieren, wobei
alle Prüfungsstufen des LeonbergerAusbildungsprogrammes durchlaufen werden müssen; die Anwartschaften
sind von den amtierenden LR zu bestätigen und bei der Prüfung vorzulegen.
2. Am Ende der Ausbildungszeit ist der LRA praktisch, schriftlich und mündlich auf die Eignung zum
LR zu prüfen vor einem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Präsident, dem
Ausbildungsleiter, dem Leistungsrichterobmann und dem prüfenden Leistungsrichter.
Die Berufung erfolgt unmittelbar nach der bestandenen Prüfung.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 3 weiteren Anwartschaften innerhalb eines halben
Jahres wiederholt werden.
5. Aufgabengebiet der LR, Pflichten und Rechte
LR haben die Beurteilung der Leistungen der Hunde nach den Grundsätzen und Richtlinien der jeweiligen
Prüfungsordnung vorzunehmen. Hierbei ist den LR die Aufgabe gestellt, die Leistungen der Hunde mit den
verwendenden Wertnoten und Vermerken fest zu halten.
LR dürfen nur auf intern termingeschützten Prüfungen tätig werden. Die Tätigkeit als LR ist ohne per-
sönliche oder wirtschaftliche Vor- und Nachteile auszuüben. Die Beurteilung der Leistung des Hundes
ist unabhängig von der Person des Hundeführers oder des Hundeeigners ausschließlich nach eigenen
persönlichen Wahrnehmungen zu fällen.
Ein Ausbildungskennzeichen darf nur an solche Hunde vergeben werden, deren Leistungsstand dies
rechtfertigt.
Der Richterspruch ist am Tag der Prüfung unanfechtbar. Einsprüche sind nur dann möglich, wenn dem
LR Verstöße gegen die Bestimmungen der PO nachweislich unterlaufen sind.
Seine Beurteilungsunterlagen (Richterbuch) hat der LR mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.
Auslagen (Richterspesen, Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) können gegen Rechnungslegung
entsprechend den jeweils gültigen Clubspesensätze geltend gemacht werden. Sie stehen dem LR auch dann zu,
wenn infolge von Versäumnissen der Veranstalter oder aus Gründen der Nichtbeachtung der PO-Vorschriften
oder anderer geltender Bestimmungen Prüfungen oder Wettkämpfe abgebrochen oder abgesagt werden müssen.
6. Schlussbstimmungen
LR verlieren durch Austritt oder Ausschluss aus dem DCLH alle Rechte und Befugnisse, die ihnen nach
dieser LRO gegeben sind. In solchen Fällen sind der Richterausweis und Richterstempel unverzüglich
zurück zu geben. Hierzu verpflichtet sich der LR mit seiner Zulassung ausdrücklich.
Leistungsrichtern ist es nicht gestattet, einen eigenen Hund oder den eines im eignen Haushalt lebenden
Angehörigen auf einer Prüfung zu bewerten.
Ein LR soll, sofern er das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, selbst sportlich tätig sein. Dazu ge-
hört, daß er außer der Teilnahme am Clubgeschehen selbst einen Hund führt und in der Ausbildungsarbeit
aktiv mitwirkt.
Diese Verordnung wurde vom Vorstand des DCLH verabschiedet.
Stand: März 2010